Ausbildungszentrum für Schutz und Sicherheit
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZAV)
Bildungsangebote im Fachbereich 1 und 4 gemäß Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Unser Ausbildungszentrum vermittelt praxisnahe Qualifikationen für die private Sicherheitswirtschaft und begleitet Teilnehmende strukturiert von der Qualifizierung über den erfolgreichen Abschluss bis hin zur Vermittlung in den Job.

Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
Die Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein anerkannter IHK-Berufsabschluss und eröffnet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im privaten und öffentlichen Sicherheitsgewerbe. Sie qualifiziert für anspruchsvolle Aufgaben in der Objekt-, Veranstaltungs- und Werksicherheit, im öffentlichen Raum sowie im Bereich Organisation und Einsatzplanung.
Die 24-monatige Umschulung richtet sich an Personen, die neu in die Sicherheitsbranche einsteigen oder bisher nur über geringe Vorerfahrung verfügen. In dieser Zeit werden alle fachlichen Grundlagen systematisch vermittelt. Dazu zählen rechtliche Kenntnisse, sicherheitsrelevante Abläufe, Kommunikation und Deeskalation, Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie wirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge. Ergänzt wird der Unterricht durch eine betriebliche Lernphase in einem Sicherheitsunternehmen, in der das erworbene Wissen praxisnah vertieft wird. Die Umschulung endet mit der IHK-Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
Die 18-monatige Umschulung ist eine verkürzte Variante und richtet sich an Teilnehmende mit einschlägiger Berufserfahrung oder vorhandenen Qualifikationen im Sicherheitsgewerbe, etwa mit Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die Inhalte und der Abschluss sind identisch mit der 24-monatigen Umschulung, werden jedoch in einem kompakteren Zeitraum vermittelt. Vorhandene Kenntnisse werden berücksichtigt, sodass ein zielgerichteter und effizienter Qualifizierungsweg möglich ist. Auch hier ist eine betriebliche Lernphase fester Bestandteil der Umschulung, bevor die reguläre IHK-Prüfung abgelegt wird.
Beide Umschulungsvarianten führen zum gleichen anerkannten Abschluss. Der Unterschied liegt ausschließlich in der Dauer und im individuellen Lerntempo. Welche Variante geeignet ist, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der bisherigen Berufserfahrung ab.

Teilqualifizierung TQ 1 - 7 im Berufsbild Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Die Teilqualifizierung 1 (TQ 1) im Berufsbild Fachkraft für Schutz und Sicherheit richtet sich an Personen, die schrittweise in das Sicherheitsgewerbe einsteigen oder ihre vorhandenen Kenntnisse gezielt erweitern möchten. Sie ist Teil eines modular aufgebauten Qualifizierungssystems, bei dem einzelne, klar abgegrenzte Kompetenzbereiche vermittelt und anerkannt werden.
In der Teilqualifizierung 1 erwerben die Teilnehmenden grundlegende fachliche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für einfache sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Grundlagen des Bewachungsgewerbes, der professionellen Kommunikation, dem richtigen Verhalten in typischen Einsatzsituationen sowie der Wahrnehmung von Schutz- und Kontrollaufgaben. Ziel ist es, Sicherheitssituationen einschätzen zu können und verantwortungsvoll im Rahmen vorgegebener Abläufe zu handeln.
Die Qualifizierung verbindet theoretischen Unterricht mit praxisnahen Inhalten und bereitet gezielt auf Tätigkeiten im Sicherheitsdienst vor. Nach Abschluss der Teilqualifizierung wird das erworbene Kompetenzmodul offiziell nachgewiesen. Die Inhalte der TQ 1 sind bundesweit anerkannt und können später auf weitere Teilqualifizierungen oder auf eine Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit angerechnet werden.
Die Teilqualifizierung 1 bietet damit einen idealen Einstieg in die Sicherheitsbranche oder einen strukturierten Wiedereinstieg für Personen, die ihre beruflichen Chancen nachhaltig verbessern möchten.

Sicherheits- und Servicekraft im ÖPNV
Die Weiterbildung zur Sicherheits- und Servicekraft im öffentlichen Personennahverkehr qualifiziert gezielt für den professionellen Einsatz in Bahnen, Bussen, Stationen und Verkehrsanlagen. Sie verbindet sicherheitsrelevante Aufgaben mit serviceorientiertem Handeln und bereitet die Teilnehmenden umfassend auf den Arbeitsalltag im ÖPNV vor.
Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen rechtliche Grundlagen des Bewachungsgewerbes, der sichere Umgang mit Fahrgästen, Konflikt- und Deeskalationskompetenz sowie die Wahrnehmung von Kontroll-, Schutz- und Serviceaufgaben. Die Teilnehmenden werden systematisch auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorbereitet und erwerben zusätzlich praxisnahe Qualifikationen wie Ersthelfer- und Brandschutzhelferausbildung, Deeskalations- und Einsatztraining sowie interkulturelle und soziale Kompetenz. Ergänzt wird die Qualifizierung durch tarifkundliche Inhalte, den Prüfdienst im ÖPNV und die Ausbildung zur bahntechnisch unterwiesenen Person (BuP).
Die Weiterbildung wird praxisnah und handlungsorientiert durchgeführt und kombiniert theoretische Inhalte mit realitätsnahen Trainings. Sie richtet sich sowohl an Neueinsteiger als auch an Beschäftigte im Sicherheits- oder Servicebereich, die sich gezielt für Tätigkeiten im ÖPNV qualifizieren möchten. Nach erfolgreichem Abschluss verfügen die Teilnehmenden über ein breites, anerkanntes Kompetenzprofil für den Einsatz im öffentlichen Nahverkehr und angrenzenden sicherheitsrelevanten Bereichen.

Die Sicherheitskraft (IHK) gemäß § 34a GewO
Die Weiterbildung zur Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO qualifiziert für den professionellen Einstieg in das Bewachungsgewerbe. Sie richtet sich an Personen, die eine anerkannte gesetzliche Voraussetzung für Tätigkeiten im Sicherheitsdienst erwerben oder ihre Einsatzmöglichkeiten im Sicherheitsbereich erweitern möchten.
Im Rahmen der Weiterbildung werden die Teilnehmenden umfassend auf die schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung der IHK vorbereitet. Die Inhalte umfassen insbesondere rechtliche Grundlagen des Bewachungsgewerbes, das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutz, Straf- und Zivilrecht sowie den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Menschen in unterschiedlichen Einsatzsituationen. Ergänzend werden Grundlagen der Sicherheitstechnik und der Unfallverhütung vermittelt.
Zur Stärkung der praktischen Handlungssicherheit absolvieren die Teilnehmenden zusätzlich anerkannte Qualifikationen wie die Ersthelfer- und Brandschutzhelferausbildung. Die Weiterbildung wird praxisnah, handlungsorientiert und in einer strukturierten Lernumgebung durchgeführt und bereitet gezielt auf die Anforderungen im Sicherheitsdienst vor.
Nach erfolgreichem Abschluss und bestandener IHK-Sachkundeprüfung verfügen die Teilnehmenden über eine bundesweit anerkannte Qualifikation, die den Einsatz in verschiedenen Bereichen des Bewachungsgewerbes ermöglicht. Die Weiterbildung eignet sich sowohl für Neueinsteiger als auch für Personen, die bereits im Sicherheitsumfeld tätig sind und ihre formale Qualifikation nachholen möchten.
Weiterführende Ausbildungs- und Qualifizierungsbausteine
Ergänzend zu den klassischen Ausbildungs- und Qualifizierungsreihen integrieren wir gezielt weiterführende Lehrgänge, die die fachliche, soziale und persönliche Handlungskompetenz unserer Teilnehmenden nachhaltig stärken. Ziel ist es, Sicherheitskräfte nicht nur formal zu qualifizieren, sondern sie auch praktisch und mental auf reale Einsatzsituationen vorzubereiten.

Deeskalationstraining / Deeskalationslehrgang
Ein zentraler Bestandteil ist das Deeskalationstraining, das sowohl kommunikative als auch psychologische Ansätze der Konfliktbewältigung vermittelt. Die Teilnehmenden lernen, Spannungs- und Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, angemessen zu reagieren und Konflikte möglichst gewaltfrei zu lösen.

Eigensicherungslehrgang (EzN – Einsatzmittel zur Notwehr)
Ein weiterer wesentlicher Baustein ist der Eigensicherungslehrgang (EzN – Einsatzmittel zur Notwehr). In diesem Lehrgang erwerben die Teilnehmenden praxisnahe Kenntnisse zur eigenen Sicherheit im Einsatz. Dazu gehören rechtssicheres Handeln im Rahmen der Notwehr sowie der sachgerechte Umgang mit erlaubten Einsatzmitteln wie dem Einsatzstock kurz, Reizstoffsprühgeräten und Handfesselsystemen. Der Fokus liegt dabei stets auf Verhältnismäßigkeit, rechtlicher Absicherung und der eigenen körperlichen Unversehrtheit.

Interkulturelle und soziale Kompetenz
Aufbauend auf den Deeskalationslehrgang vermitteln wir interkulturelle und soziale Kompetenz, um ein professionelles, respektvolles und situationsangemessenes Auftreten gegenüber Menschen unterschiedlicher Herkunft, Lebensrealitäten und sozialer Hintergründe sicherzustellen. Diese Inhalte sind insbesondere für Tätigkeiten im öffentlichen Raum, im Veranstaltungs- und Objektschutz sowie im ÖPNV von hoher Bedeutung.

Ersthelfer- und Brandschutzhelferausbildung
Darüber hinaus werden anerkannte Zusatzqualifikationen wie die Ersthelfer- und Brandschutzhelferausbildung integriert. Diese Lehrgänge befähigen die Teilnehmenden, in Not- und Gefahrenlagen schnell, sicher und verantwortungsvoll zu handeln und leisten einen wichtigen Beitrag zur betrieblichen und öffentlichen Sicherheit.

Waffensachkunde nach § 7 Waffengesetz (für Berufswaffenträger)
Für Teilnehmende, die als Berufswaffenträger eingesetzt werden sollen, bieten wir zudem die Waffensachkunde nach § 7 Waffengesetz an. Diese Ausbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, den sicheren Umgang mit Schusswaffen sowie die notwendigen Kenntnisse zu Aufbewahrung, Transport und Einsatz von Waffen im beruflichen Kontext.

Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO
Ergänzend bieten wir eine gezielte Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) an. Der Lehrgang vermittelt die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die erforderlich sind, um Auszubildende fachlich, methodisch und rechtssicher auszubilden. Die Teilnehmenden werden praxisnah auf die schriftliche und praktische AEVO-Prüfung vorbereitet und erwerben die Kompetenz, Ausbildungssituationen zu planen, durchzuführen und zu bewerten.
